Die Kriterien für eine garantierte Nachhaltigkeit in der betrieblichen Altersvorsorge

 

1 Das erste Kriterium der Nachhaltigkeit wird von den deutschen Lebensversicherungsgesellschaften bei den Kapitalanlagen erfüllt, indem die höchste risikobereinigte Rendite im Vergleich zu den Original-Anlageklassen erzielt wird – und zwar mit deutlichem Abstand.

 

2 Das zweite Kriterium der Nachhaltigkeit bildet die Regulierung des Gesetzgebers:

Alle großen Versicherungsunternehmen, die im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) die Privatversicherung betreiben und ihren Sitz in Deutschland haben, stehen unter der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Die beiden Hauptziele der Versicherungsaufsicht bestehen gemäß § 81 VAG darin, die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit erfüllbar sind. Besondere Bedeutung kommt dabei der Solvenzaufsicht zu. Die Versicherer haben insbesondere ausreichende versicherungstechnische Rückstellungen zu bilden, die Vermögenswerte sicher und rentabel anzulegen und die kaufmännischen Grundsätze einzuhalten.

 

3 Das dritte Kriterium der Nachhaltigkeit bildet die Protektor Lebensversicherungs-AG:

Im Dezember 2004 hat der Gesetzgeber die Errichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer rechtlich vorgeschrieben. Das Bundesministerium für Finanzen übertrug diese Aufgabe der Protektor Lebensversicherungs-AG. Für den Versicherten bedeutet das: kein Verlust der garantierten Kapital- und Rentenleistung.

 

4  Das vierte Kriterium der Nachhaltigkeit: Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist ein privates Versicherungsunternehmen mit öffentlichem Auftrag. Er sichert Betriebsrenten und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften im Umlageverfahren ab, die von der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers abhängen. Dies gilt uneingeschränkt für insolvenzgeschützte Betriebsrenten, wie beispielsweise die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse. Wird hier ein Arbeitgeber insolvent, springt daher der PSVaG mit Leistungen ein.

 

 

5 Das fünfte Kriterium der Nachhaltigkeit hat die IGAV entwickelt:

Es ist die Aufgabe der IGAV, in der betrieblichen Altersversorgung die Gegensätze zwischen Beitragszahler und Versicherungsgesellschaften zu überwinden, um zwischen beiden eine neue Mitte mit entsprechenden Prozessen zu schaffen. Das Wollen des einzelnen Beitragszahlers verbindet sich so in rechter Weise mit der Versicherten-Gemeinschaft und die Versicherten-Gemeinschaft würdigt den einzelnen Beitragszahler entsprechend, um eine zukunftstragende Nachhaltigkeit zu schaffen. In einer ersten Entwicklungsstufe wird der Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit auf die nachhaltige Geldanlage gelegt. Die IGAV stellt diese neue Mitte organbildend dar.

 

Zwischen Versicherer und Beitragszahler soll ein „Parlament“ entstehen, das ein Mitgestaltungsrecht entwickelt, denn bisher wird der Beitragszahler „nur“ vertreten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So wertvoll und notwendig die Arbeit dieser Behörde auch ist, sie kann keinen Raum bieten für die individuellen Bestrebungen des Einzelnen. Dafür gibt es die IGAV.

IGAV e.V. - Die Interessengemeinschaft Altersversorgung e. V. für nachhaltige zukunftstragende Vermögensanlagen