So funktioniert das Matching

 

Altersversorgungs-Verträge schließen Privatpersonen oder Arbeitgeber für deren Mitarbeiter als Versicherungsnehmer ab. Der Versicherungsnehmer wird Mitglied in der IGAV.

 

Bei der betrieblichen Altersversorgung – hier ist der Arbeitgeber in der Regel Versicherungsnehmer – ermöglicht die Satzung der IGAV, dass die Mitarbeiter ihre individuellen Verträge matchen können. Einzelne Mitarbeiter können darüber hinaus jederzeit eine Mitgliedschaft beantragen.

Aus den Anlagekriterien zur Nachhaltigkeit der IGAV entsteht im gemeinsamen Dialog mit dem Versicherer die jährliche „Vorschlagsliste“ des Versicherers mit geeigneten, nachhaltigen Geldanlagen für die IGAV-Mitglieder“.

 

Diese Liste dient dem IGAV als Vorlage zur Auswahl und Festlegung der nachhaltigen Geldanlagen für die IGAV-Mitglieder. Die Liste dieser nachhaltigen Kapitalanlagen enthält die jeweiligen Angaben zur ESG-Effizienz („Environment Social Governance“) oder einen Link zum aktuellen Nachhaltigkeitsbericht der jeweiligen Anlage.

 

Das IGAV-Mitglied – bei Arbeitgebern auch deren Mitarbeiter – kann nun innerhalb dieser Auflistung einzelne Kapitalanlagen auswählen bzw. gewichten (Matching).

 

>>> Hier erfahren Sie mehr über die Zuordnung der nachhaltigen Kapitalanlagen >>>

IGAV e.V. - Die Interessengemeinschaft Altersversorgung e. V. für nachhaltige zukunftstragende Vermögensanlagen